Bei einem Sterbefall
zuhause
Ist der Sterbefall zuhause eingetreten, müssen Sie zunächst den ärztlichen Notdienst 116117 oder den Hausarzt anrufen, so dass ein Arzt den Tod bescheinigen kann.
Wenn der Arzt einen natürlichen Tod bescheinigt hat, dürfen Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Sie können uns aber auch bereits nach Eintritt des Todes informieren, so dass wir schon Kenntnis haben und dementsprechend planen können und losfahren, wenn der Arzt dann da war. Es kann leider eine kleine Zeit dauern, bis ein Arzt den Tod bescheinigen kann. Sie können uns rund um die Uhr telefonisch erreichen, an jedem Tag im Jahr.
Bei einem Sterbefall
im Pflegeheim
Wenn der Tod im Pflegeheim eintritt, benachrichtigt das Pflegepersonal einen zuständigen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Meist ist im Pflegeheim schon hinterlegt, welches Bestattungsinstitut angerufen werden soll, im Falle des Falles. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie vom Pflegepersonal befragt, welches Bestattungshaus angerufen werden soll. Da haben Sie die freie Wahl und sind nicht an einen Bestatter gebunden! Sie dürfen sich noch Zeit nehmen und sich von dem Verstorben im Pflegeheim verabschieden. Danach werden wir dann die Überführung des Verstorbenen übernehmen.
Bei einem Sterbefall
im Krankenhaus
Sollte der Todesfall im Krankenhaus eintreten sein, ist der zuständige Arzt natürlich direkt vor Ort und bescheinigt den Tod. Allerdings dauert es ein – zwei Tage bis wir die Überführung vom Sterbeort vornehmen können, da die Unterlagen dort noch verschiedene verwaltungstechnische Abläufe durchlaufen. Sie können sich aber in jedem Fall schon bei uns melden und mit uns ein Gesprächstermin für die Beratung vereinbaren, so dass wir alles weitere schon erledigen können. Um die entsprechende Überführung brauchen Sie sich nicht zu kümmern.
Bei einer polizeilichen
Untersuchung
Wenn der Arzt einen unnatürlichen oder ungeklärten Tod ankreuzt, wird in jedem Falle die Kriminalpolizei informiert, die weitere Untersuchungen am Sterbeort aufnimmt. Hierbei handelt es sich um eine routinemäßige Aufklärung und ist nicht unüblich oder selten. Nach der Untersuchung wird der Verstorbene entweder von einem dienstbereiten Bestattungsinstitut überführt oder Sie geben einen Wunschbestatter an, der die Überführung dann veranlasst. Auch müssen Sie nicht bei dem „Polizeibestatter“ die komplette Beerdigung durchführen. Sie können in jedem Fall auch zu unserem Institut wechseln. Wir werden dann alles weitere mit dem anderen Bestatter klären.